Was ist die DIN 18065?

DIN 18065 Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße gilt in ihrer aktuellen Fassung seit November 2019. Davor wurde sie mehrfach überarbeitet, unter anderem 2015, 2011 und im Jahr 2000. Dass ein solch umfassendes Regelwerk in verhältnismäßig kurzen Abständen aktualisiert wird, hat durchaus seine Berechtigung.

Mit ihren Vorgaben leistet die Norm einen elementaren Beitrag zu den Sicherheitsstandards bei Treppenkonstruktionen. Diese müssen nicht nur eine gefahrlose Benutzung im Alltag gewährleisten, sondern auch im Brandfall als Rettungsweg fungieren können. DIN 18065 ist damit eine wichtige Planungsnorm und gilt deshalb auch in den Gebäudeordnungen der 16 Länder. Bereits nach der Überarbeitung von 2011 wurde sie in die Liste der technischen Baubestimmungen aufgenommen.

Anwendungsbereich

Die Festlegungen der Norm sind vom Material der Treppe unabhängig. Begriffsdefinitionen und Messregeln gelten zudem für das Bauwesen allgemein. Bei den Hauptmaßen ist das nicht der Fall. Sie sind nur für Treppen vorgesehen, die sich in oder an Gebäuden befinden. Damit ist zumindest auch in Teilen klar, wo die DIN nicht anzuwenden ist: Sie gilt nicht für Treppen in freiem Gelände. Darüber hinaus findet sie bei Roll- und Fahrtreppen, sowie bei einschiebbaren Treppen keine Anwendung.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • die aktuelle DIN 18065 gilt seit November 2019
  • sie ist Bestandteil der 16 Ländergebäudeordnungen
  • Definitionen und Messregeln sind allgemeingültig
  • Hauptmaße gelten nur in bzw. an Gebäuden
  • für Roll- & Fahrtreppen, einschiebbare Treppen und in freiem Gelände gilt sie nicht

Was wird in der DIN 18065 geregelt?

Die DIN 18065 ist ein 44 Seiten starkes Regelwerk. Jede ihrer Bestimmungen zu nennen, würde den Rahmen sprengen. Nachfolgend sind daher nur die wichtigsten Vorschriften aufgelistet.

Notwendige und nicht notwendige Treppen

Im Wohnungsbau werden nach DIN 18065 zwei wesentliche Treppenarten unterschieden: notwendige und nicht notwendige Treppen. Per Definition werden notwendige Treppen für die Begehung eines Wohngeschosses benötigt. Verbindet eine Treppe eine Etage dagegen beispielsweise mit einem Keller oder Dachboden, der nur zu Lagerzwecken genutzt wird, gilt sie als nicht notwendig – hier könnte ebenso gut eine Leiter genutzt werden. Sind zwei Geschosse außerdem bereits durch eine notwendige Treppe verbunden, zählt jede zusätzliche Treppenkonstruktion als nicht notwendig.



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